Online-Handel

Ein Pessimist sieht die Schwierigkeiten in jeder Möglichkeit, ein Optimist sieht die Möglichkeiten in jeder Schwierigkeit. (Winston Churchill)

Der Online-Handel boomt nicht nur in Deutschland. Während der örtliche Einzelhandel stagniert, erzielt kein anderes Marktsegment begünstigt durch Globalisierung und Digitalisierung (Industrie 4.0) derart steigende Wachstumszahlen. Der Online-Handel ist komfortabel für Unternehmer und Kunden. Als Unternehmer benötigen Sie kein Ladenlokal und sparen so entsprechende Mietkosten. Zudem ist ein tageszeitenunabhängiges Arbeiten möglich. Gleiches gilt für Ihre Kunden, die Tag und Nacht bei Ihnen einkaufen können, ohne das Haus verlassen zu müssen. Aber im digitalen Umfeld ist alles etwas anders. Daher stellen die Finanzbuchhaltung sowie das Rechnungswesen dabei insbesondere für Onlinehändler, e-Commerce bzw. Onlineshops eine besondere Herausforderung dar.

Hauptunterscheidungsmerkmal zwischen dem örtlichen Einzelhandel und dem Online-Handel ist die große Anzahl von Buchungspositionen. Während vom Finanzamt dem stationären Händler der abendliche Kassensturz auferlegt wird, muss der Online-Händler für jede einzelne Lieferung eine Rechnung schreiben, die Forderung verbuchen und den Zahlungseingang belegen. Auch die im Online-Handel vermehrt vorkommenden Retouren erhöhen das Buchungsaufkommen. Um hierbei den Margenvorteil des E-Commerce gegenüber dem klassischen Einzelhandel nicht durch hohe Verwaltungskosten zu mindern oder schlimmstenfalls ganz zu verlieren, muss das Kundenmanagement über eine angepasste Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung weitestgehend automatisch ablaufen.

Damit Sie sich ganz auf Ihr operatives Geschäft konzentrieren können bieten wir Ihnen moderne technische Lösungen zur Erfassung und Verbuchung Ihrer e-Commerce-Daten und Belege an. Die Daten Ihrer Ausgangsrechnungen werden über von uns eingerichtete und betriebene Software-Schnittstellen direkt aus Ihrem Shopsystem in unserer Kanzlei automatisch verbucht. So werden auch Massendaten von über 10.000 Buchungen und mehr monatlich effizient und zeitnah verarbeitet.

Eingangsrechnungen übersenden Sie uns ebenfalls papierlos entweder über DATEV (Unternehmen online) oder wir übernehmen diese Daten ebenfalls über eine elektronische Schnittstelle aus Ihrem Warenwirtschaftssystem. Nach ebenfalls automatisierter Verbuchung Ihrer Zahlungseingänge (Bankkonten, Kreditkarten, PayPal, Amazon, Rechnungskauf u.ä.) stellen wir Ihnen zeitnah und online Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen zur Verfügung.

Je besser Ihre Vertriebswege (Onlineshops, Multi-Channel-Systeme, usw.) und Zahlsysteme (in Form von Buchungen in die Buchhaltung einfließen, desto aussagekräftiger sind die Auswertungen zur Unternehmenssteuerung hierzu.

Ein Beratungsschwerpunkt im Bereich des Online-Handels ist stets das Thema Umsatzsteuer. Der Online-Handel bietet deutschen Unternehmen nicht nur im Inland sondern auch im europäischen Versandhandel große Wachstumschancen. Während die inländischen Regelungen vielen Händlern bekannt sind, sind beim Versandhandel über europäische Grenzen hinweg zahlreiche umsatzsteuerliche Besonderheiten wie Liefer- und Erwerbsschwellen aber auch die verschiedenen Umsatzsteuergesetze der europäischen Staaten zu beachten. Schon bei einer Einlagerung in ein Konsignationslager (z.B. Amazon-FBA oder PAN-EU) können sich unter Umständen bereits umsatzsteuerliche Folgen ergeben.

Entgegen reiner Software-Lösungen führen wir als Steuerberater im Rahmen der Abwicklung Ihrer Finanzbuchhaltung bereits eine Plausibiltätsprüfung der grundlegenden Sachverhalte durch. Wir behalten so eine mögliche Überschreitung der Lieferschwellen für Sie im Blick und beraten Sie über den richtigen Umsatzsteuerausweis bei Lieferungen in oder aus einen EU-Mitgliedsstaat. Mitunter sind im Ausland steuerliche Pflichten zu erfüllen. Wir unterstützen Sie z. B. bei den Themen Fiskalvertreter und Umsatzsteuer im Ausland und informieren Sie über Nachweispflichten wie z.B. die Gelangensbestätigung.

Neben der für Sie als Online-Händler branchenbezogenen Abwicklung Ihrer Finanzbuchhaltung übernehmen wir für Sie natürlich auch Ihre Lohnbuchhaltung, erstellen Ihren Jahresabschluss und die betrieblichen und privaten Steuererklärungen und beraten Sie in vollumfänglich betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen.