Freiwillige Prüfungen

Es ist wesentlich besser, ein wundervolles Unternehmen zu einem fairen Preis zu kaufen, als ein faires Unternehmen zu einem wundervollen Preis zu erwerben. (Warren Buffett)

Auch wenn keine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, stellt die freiwillige Jahresabschlussprüfung eine qualitätserhöhende Alternative dar, deren Ziel es ist, die Glaubhaftigkeit der im Abschluss gemachten Aussagen zu erhöhen und die Zuverlässigkeit der finanziellen Angaben sicherzustellen.

Daher kommt neben den gesetzlichen auch den freiwilligen Prüfungen eine große Bedeutung in der wirtschaftlichen Realität zu. Um bei der Vermittlung von Informationen wie dem Jahresabschluss Interessenkonflikte zwischen Geschäftsführung und Adressaten wie Gläubigern oder Anteilseignern zu vermeiden, wird ein neutraler Dritter, der Wirtschaftsprüfer, beauftragt. Soll der Jahresabschluss beim Informationsempfänger als Grundlage für Entscheidungen dienen, ist die Beauftragung eines vertrauenswürdigen Sachverständigen unerlässlich, denn oft ist für den Empfänger aufgrund mangelnden Sachverstands die Überprüfung der Informationsqualität erschwert oder nicht möglich.

In einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung analysieren wir für Sie die wirtschaftliche und rechtliche Situation Ihres Unternehmens. Außerdem stellen wir sicher, dass die Rechnungslegungsvorschriften eingehalten werden.

Mögliche Berichtsadressaten können Geldgeber und Kreditinstitute sein. Durch den Nachweis eines ordnungsgemäßen Gewinnausweises wird Vertrauen und Sicherheit bei der Kreditvergabe geschaffen. Auch wird durch einen Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers Ihr Banken-Ranking verbessert. Ggf. wird in einem Kreditvertrag auch die Auflage einer externen Jahresabschlussprüfung erteilt.

Während Sie bei Planung des Unternehmensverkaufs Ihre Kaufpreisforderung durch einen geprüften Jahresabschluss oder testierte Quartals- oder Halbjahresberichte untermauern, sollte auf Käuferseite beim Unternehmenskauf stets eine Due Dilligence-Prüfung vorgenommen werden. Im Rahmen einer solchen Prüfung prüfen wir das gesamte Zahlenmaterial und Vertragswerk des zu übernehmenden Unternehmens auf Plausibilität, legen unternehmensinterne und externe Sachverhalte offen und weisen auf eventuelle Risiken hin.

Durch die Einschaltung eines neutralen Dritten können Sie zudem als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft Ihre Haftungsrisiken gegenüber den eigenen Gesellschaftern reduzierten. Als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft können Sie andererseits ebenfalls die Prüfung des Jahresabschlusses zur Kontrolle des Geschäftsführers verlangen. Ggf. sieht auch Ihr Gesellschaftsvertrag eine freiwillige Jahresabschlussprüfung vor. Auf diese Weise lassen sich mögliche Interessenskonflikte vermeiden.