Unternehmensnachfolge und - strukturierung

Der Politiker denkt an die nächsten Wahlen, der Staatsmann an die nächste Generation. (William Gladstone)

Kaum eine Phase im Leben eines Unternehmens ist so komplex und mit Emotionen verbunden wie die Unternehmensnachfolge. Deren Regelung ist eine der herausragenden Aufgaben in Ihrem Unternehmerleben. Sie sehen sich mit einem Thema konfrontiert, das sich erst „nach Ihrer Zeit“ auswirken wird. Dennoch gilt es, die Weichen frühzeitig zu stellen und wichtige Herausforderungen zu erkennen, denn alle Betriebsbereiche sind von der Nachfolge betroffen (Kunden, Mitarbeiter und geschäftliche Partner); rechtliche und steuerliche Aspekte sind zu beachten.

Zusammen mit Ihnen planen wir Ihre Unternehmensnachfolge mit Blick für die Zukunft und mit Rücksicht auf Ihre individuelle Lebenssituation. In der komplexen Gesetzeslage aus Schenkungs- und Erbsteuerrecht zeigen wir Ihnen individuelle Gestaltungsspielräume auf.

Unsere interdisziplinäre Beratung beginnt mit der familieninternen sowie –externen Nachfolgersuche. Wir ermitteln den Wert Ihres Unternehmens und gestalten die Übertragung an den Nachfolger hinsichtlich Ertrag- und Schenkungsteuer. Außerdem übernehmen wir für Sie Ihre private Vermögensplanung und auf Wunsch im Folgenden auch die Begleitung der Vermögensverwaltung bis hin zur Testamentsvollstreckung.

Mit einer guten Nachfolgeplanung sichern wir Ihre persönlichen Ziele hinsichtlich Ihres eigenen Ruhestands und gewährleisten gleichzeitig den Fortbestand Ihres Betriebes.

Neben der Unternehmensnachfolge gibt es eine weitere Vielzahl unternehmerischer Aktivitäten, aus denen sich die Notwendigkeit einer Unternehmensumstrukturierung ergeben kann. So sollen beispielsweise neue Gesellschafter aufgenommen werden, verschiedene Unternehmenszweige fusioniert oder getrennt werden oder eine wirksame Haftungsbegrenzung etabliert werden. Vorhaben dieser Art sind mit Änderungen der Rechtsform durch Verschmelzung, Spaltung oder Einbringung oder anderen gesellschafts- und steuerrechtlichen Veränderungen verbunden.

In diesem komplexen Rechtsgebiet, in dem es keinen Gleichlauf zwischen Gesellschafts- und Steuerrecht gibt, analysieren wir zusammen mit Ihnen in jeder Phase des Lebenszyklus Ihres Unternehmens den aktuellen Status. So bewahren wir Sie unter Anwendung der Vorschriften des Einkommen- und Umwandlungsteuerrechts vor den Risiken eines ungewollt ausgelösten Steuerschadens, der ggf. durch die Besteuerung von stillen Reserven im Unternehmen entstehen kann.