Vereine & Stiftungen

Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuernzahlen. Die Kenntnis aber häufig. (Amschel Meyer Rothschild)

Vereine und Stiftungen haben in Deutschland eine lange Tradition. Die ersten Stiftungen gab es bereits im Mittelalter und auch heute nimmt die gesellschaftliche Bedeutung von Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen Einrichtungen angesichts leerer öffentlicher Kassen stetig zu. Bereits heute würde es in zahlreichen sozialen Bereichen keine Hilfsangebote ohne das ehrenamtliche Engagement von Vereinen und Stiftungen mehr geben. Vereine, Verbände und Stiftungen bilden so eine wichtige Säule unserer Gesellschaft.

Das Steuerrecht sieht für Körperschaften, die zum Wohle der Allgemeinheit wirken, unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Erleichterungen vor. Das Gemeinnützigkeitsrecht ist jedoch sehr komplex und wird von vielen Vereinen und Stiftungen aber auch von deren Beratern unterschätzt. Bereits bei der Gründung von Vereinen oder Stiftungen ist Wesentliches zu beachten, um in Folge von Steuerbegünstigungen profitieren zu können.

Fallstricke lauern neben den grundsätzlichen Anforderungen an gemeinnützige Unternehmen insbesondere in umsatzsteuerlichen Fragen und dem daraus folgendem Vorsteuerabzug. Nicht oft wird in Unkenntnis ein umfangreiches Vorsteuervolumen verschenkt. Werden umsatzsteuerpflichtige Sachverhalte dagegen nicht erkannt, drohen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit und daraus resultierend nicht unerhebliche Steuernachzahlungen. Zudem können auch strafrechtliche Konsequenzen für die zumeist ehrenamtlichen Organe folgen.

Den Menschen, die sich aktiv in das soziale und wirtschaftliche Leben in Deutschland einbringen, stehen wir mit unserer eingehenden Beratung zur Seite. Die Entscheidungsträger der Organisationen erhalten bei uns kompetente Unterstützung bei den zunehmend komplexeren administrativen, rechtlichen und steuerlichen Fragen.

Wir bieten eine fundierte Durchleuchtung Ihrer Organisation und unterstützen Sie bei der Etablierung geeigneter Reportingstrukturen wie beispielweise der Kostenstellenrechnung für umsatzsteuerliche Zwecke. Zudem achten wir auf die strengen gesetzlichen Auflagen um die Steuerfreiheit oder Steuerermäßigung zu sichern. Zugleich sichern wir die Einhaltung der satzungsmäßigen Ziele, die das Wesen des Vereins oder der Stiftung ausmachen. Wir beantworten alle Fragen das Abgabenrecht betreffend und unterstützen Sie auch bei der Definition optimaler Finanzierungsmöglichkeiten Ihrer Organisation.