Nachfolgeberatung für Unternehmer und Privatpersonen

Eine Unternehmens- oder Vermögensnachfolge gehört zu den Entscheidungen, die frühzeitig und mit Weitblick geplant werden sollten. Neben steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen spielen dabei regelmäßig persönliche und familiäre Ziele eine entscheidende Rolle.

Die Ihle & DanRevision Mittelholstein Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG in Neumünster begleitet Unternehmer und Privatpersonen bei der steuerlichen Gestaltung ihrer Nachfolge. Unser Ziel ist eine Lösung, die zur persönlichen Situation, zum vorhandenen Vermögen und – bei Unternehmern – zur zukünftigen Entwicklung des Unternehmens passt.

Unternehmensnachfolge frühzeitig gestalten

Für viele Unternehmer ist der eigene Betrieb über Jahrzehnte gewachsen und weit mehr als nur eine wirtschaftliche Beteiligung. Bei der Nachfolge treffen deshalb steuerliche, wirtschaftliche und familiäre Fragestellungen aufeinander.

Eine frühzeitige Planung schafft Gestaltungsspielraum. Dabei ist zunächst zu klären, welches Ziel verfolgt wird: Soll das Unternehmen innerhalb der Familie übertragen, an Mitarbeiter oder Mitgesellschafter übergeben oder an einen externen Erwerber verkauft werden?

Wir unterstützen insbesondere bei:

  • der steuerlichen Strukturierung der Unternehmensnachfolge,
  • der Übertragung von Unternehmen und Unternehmensanteilen,
  • Fragen der Ertrag-, Erbschaft- und Schenkungsteuer,
  • der Unternehmensbewertung,
  • der Prüfung und Vorbereitung geeigneter Umstrukturierungen,
  • der Übertragung von Betriebs- und Privatvermögen,
  • der Abstimmung von Unternehmens- und privater Vermögensnachfolge.

Dabei betrachten wir nicht nur die unmittelbare Steuerbelastung, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen der gewählten Gestaltung.

Vermögensnachfolge und vorweggenommene Erbfolge

Nachfolgeplanung betrifft nicht nur Unternehmer. Auch bei größerem Privatvermögen, Immobilien oder Beteiligungen kann eine frühzeitige Vermögensübertragung sinnvoll sein. Wir beraten bei der steuerlichen Planung von Schenkungen und Erbfällen und prüfen gemeinsam mit unseren Mandanten, welche Gestaltung zur persönlichen und familiären Situation passt.

Zu den typischen Themen gehören:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer,
  • vorweggenommene Erbfolge,
  • Nutzung persönlicher Freibeträge,
  • Übertragung von Immobilienvermögen,
  • Nießbrauchsgestaltungen,
  • Bewertung von Immobilien und anderem Vermögen,
  • Übertragung von Gesellschaftsanteilen,
  • Abstimmung mehrerer Vermögensübertragungen über einen längeren Zeitraum.

Gerade bei größeren Immobilienvermögen bestehen enge Schnittstellen zu unserem weiteren Beratungsschwerpunkt Immobilienbesteuerung.

Nachfolge bei Immobilienvermögen

Immobilien spielen bei der Vermögensnachfolge häufig eine zentrale Rolle. Dabei geht es nicht allein um die Frage, wer eine Immobilie später erhalten soll.

Zu berücksichtigen sind unter anderem die steuerliche Bewertung, bestehende Finanzierungen, zukünftige Erträge, die Verteilung des Vermögens unter mehreren Begünstigten und mögliche erbschaft- oder schenkungsteuerliche Belastungen. Durch die Verbindung unserer Schwerpunkte Nachfolgeberatung und Immobilienbesteuerung können diese Fragestellungen gemeinsam betrachtet und aufeinander abgestimmt werden.

Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung kann dazu beitragen, den Willen des Erblassers umzusetzen, Vermögen geordnet zu übertragen und insbesondere bei komplexeren Vermögensverhältnissen oder Unternehmensvermögen für Kontinuität zu sorgen.

Steuerberater Dipl.-Kaufmann Andreas Paasch ist Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und kann im Rahmen einer entsprechenden testamentarischen Anordnung die Testamentsvollstreckung übernehmen. Bei der Nachfolgeplanung berücksichtigen wir zugleich die steuerlichen Auswirkungen testamentarischer und erbrechtlicher Gestaltungen. Soweit eine rechtliche Gestaltung oder notarielle Umsetzung erforderlich ist, erfolgt die Abstimmung mit den hierfür zuständigen Rechtsanwälten und Notaren.

Unternehmenswert und steuerliche Folgen kennen

Bei einer Unternehmensnachfolge ist der Wert des Unternehmens regelmäßig von zentraler Bedeutung – sowohl für steuerliche Zwecke als auch für die wirtschaftliche Gestaltung zwischen Übergeber und Nachfolger.

Wir unterstützen bei der Unternehmensbewertung und prüfen die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Übertragungsmodelle. Dabei können insbesondere Ertragsteuern sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer eine wesentliche Rolle spielen. Auch bestehende Gesellschaftsstrukturen und vorhandenes Immobilienvermögen sollten frühzeitig in die Planung einbezogen werden.

Ihr Ansprechpartner für Nachfolgeberatung in Neumünster

Die Nachfolgeberatung wird in unserer Kanzlei von Steuerberater Dipl.-Kaufmann Andreas Paasch verantwortet. Er ist

  • Zertifizierter Berater für die Unternehmensnachfolge (IFU/ISM gGmbH),
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und
  • Zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU/ISM gGmbH).

Diese Verbindung ermöglicht insbesondere bei Unternehmerfamilien und Immobilienvermögen eine Beratung, bei der Unternehmens-, Vermögens- und Immobiliennachfolge steuerlich gemeinsam betrachtet werden können.

Langfristig und persönlich planen

Nachfolge ist für uns kein Thema, das erst kurz vor einer geplanten Übergabe beginnt. Je früher die persönlichen Ziele und die steuerlichen Rahmenbedingungen bekannt sind, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten bestehen regelmäßig.

Deshalb verstehen wir Nachfolgeberatung als langfristigen Prozess. Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten Bestandsaufnahme über die steuerliche Konzeption und Umsetzung bis hin zur späteren Übertragung und – soweit gewünscht und entsprechend angeordnet – zur Testamentsvollstreckung.

Ihle & DanRevision Mittelholstein Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG 
Färberstraße 51 
24534 Neumünster
Telefon: +49 (0)4321 40 400 
E-Mail: mittelholstein(at)danrevision.tax

FAQ zur Nachfolgeberatung

Wann sollte eine Unternehmensnachfolge geplant werden?

Eine Unternehmensnachfolge sollte möglichst frühzeitig vorbereitet werden. Je mehr Zeit für die Planung zur Verfügung steht, desto besser lassen sich steuerliche, wirtschaftliche und familiäre Ziele aufeinander abstimmen.

Welche Rolle spielen Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Nachfolge?

Bei der Übertragung von Unternehmen, Beteiligungen, Immobilien oder anderem Vermögen können Erbschaft- und Schenkungsteuer eine wesentliche Rolle spielen. Freibeträge, Bewertungsregeln und mögliche Begünstigungen sollten deshalb frühzeitig in die Planung einbezogen werden.

Wie werden Immobilien in die Nachfolgeplanung einbezogen?

Bei Immobilienvermögen sind neben der steuerlichen Bewertung insbesondere bestehende Finanzierungen, Erträge, die Verteilung innerhalb der Familie sowie mögliche Nießbrauchs- oder Übertragungsgestaltungen zu berücksichtigen.